Unterschriftenliste gegen das Fällen der Kastanie an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup übergeben
Am 25. September 2018 haben Wolfgang Rost und Christiane Krüpe-Gescher vom Vorstand des Bürgervereins Beiertheim unser Bürgervereinsmitglied und gleichzeitig Initiatorin einer Unterschriftenliste gegen die Fällung der Kastanie in der Cäciliastraße, Frau Barbara Eichler, ins Rathaus begleitet. Frau Eichler übergab Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Unterschriftenliste sowie Hintergrundinformationen.
In einem rund 45minütigen Austausch zu den Themen Grünvernichtung / Nachverdichtung / Flächenversiegelung / Bauen unterbreitete Herr Dr. Mentrup den Vorschlag, sich zeitnah binnen etwa eines Vierteljahres nach Einführung des neuen Baubürgermeisters Daniel Fluhrer in Beiertheim und Bulach zu einem Vororttermin mit den Bürgervereinsvertretern zu treffen, um konstruktiv und zukunftsorientiert die Probleme in den Stadtteilen zu besprechen.
Herr Dr. Mentrup nimmt die Unzufriedenheit in den Stadtteilen in Bezug auf das Spannungsfeld aus Wohnraumbedarf einerseits und Ortsbild- und Grünerhalt andererseits wahr.
Das Fällen der Kastanie (siehe Text „Aufgebrachte Bürger …“) haben die Bürgerinnen und Bürger leider nicht verhindern können. Aber zu Ende ist die Geschichte rund um die Kastanie noch immer nicht.
Aufgebrachte Bürger verhindern Nacht- und Nebelaktion der Bauherren Grundstück Breitestraße 70 / Cäciliastraße 27
Es ist manchmal schon erstaunlich, was in unserer Stadt / in unserem Stadtteil Beiertheim so alles möglich ist. Hier kurz die Geschichte:
Wer kennt sie nicht diese wunderbare Kastanie in der Cäciliastraße nahe der Gebhardstraße – 15 bis 20 m hoch, vielleicht 2,5 m Umfang.
Bereits seit geraumer Zeit ist bekannt, dass in Zusammenhang mit dem umstrittenen Neubau, der sich auf schmalem Grundstückstreifen von der Breite Straße bis zur Cäciliastraße zieht, eine alte Kastanie gefällt werden soll. Der Einspruch von Anwohnern und Naturschützern blieb erfolglos, die Antwort der zuständigen Behörden war kurz und eindeutig und hatte etwa zum Inhalt: Baurecht geht vor Baumschutz. Eine Fällgenehmigung wurde erteilt mit der Begründung, der Baum würde sowieso nur noch circa 40 Jahre leben (an dieser Stelle sei auf Informationen aus dem Internet hingewiesen, die besagen „Eine Rosskastanie kann zwischen 200 und 500 Jahre alt werden …“ . Aber soweit so gut. Das, an diesem Bauvorhaben bekannte, seltsame Gebaren der Karlsruher Baubehörden setzt sich auch an dieser Stelle fort.
So kam es dann, dass am Freitag Abend gegen 20 Uhr (!!!) von einer aufmerksamen Beiertheimerin beobachtet wurde, wie sich jemand am und um den Baum zu schaffen machte. Auf Ihre Nachfrage wurde ihr mitgeteilt, dass der Baum am darauffolgenden Samstagmorgen (!!!) um
8.30 Uhr gefällt werden soll.
Am frühen Samstagmorgen haben sich dann an der Kastanie – unter deren Krone inzwischen mehrere Autos wie zum Schutz abgestellt waren – circa 1 Dutzend Menschen versammelt und sich dem anrückenden Baumfäller (auch interessant, es handelte sich um einen – Beschäftigten des Karlsruher Gartenbauamtes der im Privatunternehmen seiner Ehegattin nebenberuflich tätig ist) in den Weg gestellt und ihn an seinem Vorhaben gehindert. Eine Sondergenehmigung für die überraschende Vorgehensweise wurde den empörten Anwesenden nicht gezeigt, der Hinweis auf eigentlich vorgeschriebene aber hier fehlende Sicherheits- maßnahmen wurde ebenso geflissentlich übergangen wie der Hinweis auf den jahreszeitlich bestehenden Fällschutz (der sei angeblich durch eine Ausnahmeregelung hinfällig). Auch die schließlich von beiden Parteien angeforderte und inzwischen eingetroffene Polizei konnte die aufgebrachten Bürger nicht von der Meinung abbringen, dass das geplante Vorhaben nicht rechtens sei. Die sehr freundlichen Beamten haben noch versucht, verschiedene Vorgesetze oder Zuständige aus Stadt und Behörden zu erreichen, aber ein Kontakt konnte nicht hergestellt werden.
Der „Einsatzleiter“ hat dann die Rechtslage aufgrund seiner Erfahrung interpretiert und das geplante Vorgehen des Baumfällens nicht als unrechtmäßig bewertet (an dieser Stelle ein kurzer Auszug aus dem städtischen Bescheid, die dem Beamten als Grundlage für seine Entscheidung gedient hat: „Die Fällerlaubnis für die Kastanie wird aufgrund des §6 Baumschutzsatzung (BSS) erteilt. Auf das zeitliche Fällverbot vom 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres wird hingewiesen. …“). Das zeitliche Fällverbot wurde von den Amtsvertretern vor Ort als nachrangig interpretiert, da von einer vermuteten Sondererlaubnis ausgegangen wurde.
Zum Glück hat sich dann der Baumfäller in Abstimmung mit den anwesenden Vertretern des Bürgervereins dazu bereit erklärt, zunächst nur eine Untersuchung des Baumes vorzunehmen um festzustellen, ob sich „schützenswerte“ Lebensformen im oder am Baum aufhalten. Diese Untersuchung sollte dann am heutigen Montag beim Gartenbauamt eingereicht werden und erst dann sollte, je nach Bescheid der städtischen Behörden, weiter gegen den Baum vorgegangen werden. Auch hier wieder interessant: die Untersuchung ob schützenswerte Lebensformen im Baum zu finden sind und die dann im Anschluss stattfindende Fällung, sollte in Personalunion des bereits beauftragten Baumfällers stattfinden.
Epilog: Man darf gespannt sein, wie die zuständigen Behörden entscheiden. So oder so. Ein weiteres „Geschmäckle“ reiht sich an bereits bestehende Auffälligkeiten in Zusammenhang mit dem Neubau Breite Straße 70/ Cäcilieastraße 27.
Wolfgang Rost
Vorsitzender Bürgerverein Beiertheim
Dazu folgender Bericht in den BNN vom 21.08.2018:
Kastanie unter Anwohner-Schutz