„Faires Parken“ in Beiertheim
Wie von der Stadt Karlsruhe angekündigt, wird das Gehwegparken seit dem 14. Januar 2019 im gesamten Stadtgebiet mit Bußgeldern geahndet. Damit endete die bisherige Duldung des gemäß Straßenverkehrsordnung illegalen Gehwegparkens, mit dem Ziel, die sichere Nutzung der Gehwege durch andere Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Aufgrund einiger Rückfragen aus der Bürgerschaft möchten wir an dieser Stelle nochmal auf die aktuelle Regelung eingehen.
Das Parken auf dem Gehweg ist ausschließlich dort zulässig, wo dies durch eine weiße Markierung gekennzeichnet ist (in Beiertheim die auf der Karte blau markierten Abschnitte in der Hohenzollernstraße und Breite Straße). In den anderen Bereichen darf grundsätzlich nicht auf dem Gehweg geparkt werden. Dort ist jedoch das Parken auf der Straße auch ohne Markierung oder seitlichen Parkplätzen möglich (in der Karte grün markierte Bereiche). Beim Parken auf der Straße ist eine Mindestfahrbahnbreite von 3,50 m freizuhalten.
Die Mindestbreite von 1,60 m für Gehwege wurde dort zugrunde gelegt, wo aufgrund von hohem Parkdruck und nicht vorhandenen alternativen Parkmöglichkeiten (z. B. Innenhöfe, Tiefgaragen) das Gehwegparken durch Markierungen legalisiert wurde. Ansonsten stehen Gehwege in der gesamten Breite für das Zufußgehen, Rad fahrenden Kindern und dem Aufenthalt von Menschen zur Verfügung.
Bei den umgesetzten Markierungen zur Legalisierung des Gehwegparkens gibt es sicherlich an einigen Stellen noch Optimierungsmöglichkeiten, die durch den Bürgerverein im Gespräch mit der Stadt thematisiert werden (z. B. Breite Straße, Karlstraße). Hinweise von Anliegern hierzu nimmt der Bürgerverein weiterhin gerne entgegen.
Marco Wegener
Bürgerverein Beiertheim
AG Bauen, Wohnen und Verkehr
Link zur Homepage der Stadt Karlsruhe für weitere Informationen: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/mobilitaet/motorisierter-verkehr/gehwegparken .